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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

1.1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sein denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. 

2. Auskünfte, Beratungen

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte sind ermittelte Durchschnittswerte. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden durch Auskünfte und Beratungen nicht entbehrlich. Mündliche Angaben sind unverbindlich.

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.

3.2. Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster und/oder Proben sind Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Mit der Lieferung von Mustern oder Proben ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie verbunden, es sei denn, dass dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist.

3.3 Muster und Proben sind innerhalb von 4 Wochen in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Zeit, sind wir berechtigt, den Kaufpreis gemäß Preisliste zu berechnen. Die Preislisten können jederzeit bei uns angefordert werden.

3.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, kennzeichnen die von uns in Katalogen, Broschüren und sonstigen Veröffentlichungen publizierte Angabe in Text- oder Bildform (z. B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Unsere Angaben stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Für einen Verwendungserfolg haften wir nicht.

3.5. Maße in Angeboten und Prospekten sind nur annähernd und gelten mit den bei Gusswaren und Keramiken üblichen Toleranzen. Konstruktionsänderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.

4. Preise

4.1. Für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung geltenden Preise nach unserer verbindlichen Preisliste maßgebend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist.

4.2. Festpreise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung genannten Artikel. Sollten im Montageverlauf weitere Rohrteile/Anschlussmaterialien benötigt werden, so sind diese nicht im Festpreis enthalten und werden gesondert berechnet. 

5. Lieferung, Montage

5.1. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und/oder Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen. Der Termin ist eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Termine gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd.

5.2. Bei Überschreitung von Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet sind, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzten. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. 

5.3. Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Käufers in dem Zeitraum, um den der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

5.4. Bei Zeitangaben handelt es sich um ca. Zeiten. Diese können abweichen.

5.5. Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, Schlechtwetter, Sturm, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob dieses Ereignis bei uns oder unserem Vorlieferanten auftreten, befreien uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Vorbezeichnete Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie bereits während eines eingetretenen Verzuges entstehen. Wird hierdurch die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine Partei unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.6. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

5.7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.8. Die Inbetriebnahme setzt die Anwesenheit des Kunden, Bauherrn oder eines Vertreters voraus. Inbetriebnahmen zu einem späteren Zeitpunkt müssen nach Aufwand zzgl. Fahrzeit berechnet werden.

5.9. Für die Anlieferung sowie die Einbringung der Ware muss ein geeigneter und gesicherter Zugang zum Haus und dem Aufstellraum gewährleistet sein. Ist dies nicht gegeben und die Lieferung muss abgebrochen werden, trägt der Käufer die entstehenden Kosten.

6. Versand

6.1. Der Versand erfolgt ab Werk. Versandkosten werden in Rechnung gestellt.

7. Zahlung

7.1. Zahlungen sind in Euro (€) am Liefer- und Montagtag zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. 

7.2. Ersatzteile sind bei Bestellung zu zahlen. Bestellte Ersatzteile können nicht zurückgenommen werden.

7.3. Am 10. Tag nach Rechnungserhalt setzt Zahlungsverzug, ohne schriftliche Mahnung ein. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 247 BGB) p. a. zu verlangen. Des weiteren werden alle unserer Forderungen sofort fällig.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. 

9. Haftung für Mängel

9.1. Wir haften nicht für unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. fehlerhafter Einsatz durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte und nachlässige Behandlung und Handhabung insbesondere durch ungeschultes Personal.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen beim ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Das gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt dies als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängel- und Mengenrügen nicht berechtigt.

9.3. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Ware an, haften wir zwei Jahre, jeweils beginnend ab Ablieferung. Teile, die der Feuerung ausgesetzt sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

10. Rücksendungen/Rücktritt vom Vertrag

10.1. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung und müssen franko erfolgen.

10.2. Für Rücksendungen berechnen wir Bearbeitungskosten in Höhe von 50 % des Nettowarenwertes, zzgl. eventueller Kosten für die Aufarbeitung. Für den Kunden gefertigte Artikel und reduzierte Dekoartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

10.3. Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt vom Vertrag werden Kosten fällig. Bei Spezialanfertigungen (Küchenherde etc.) 100 %, bei Ofen etc., die nicht in der Ausstellung stehen und bestellt werden 50 %, bei Ausstellungsöfen 20 %, jeweils vom Warenwert.

Für den Kunden

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Oberzent.